Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB´ s) der innolase GmbH
1. Geltung der allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB)
Soweit nicht ausdrücklich
Gegenteiliges mit innolase GmbH vereinbart wurde gelten unsere, dem
Vertragspartner bekannt gegebenen AGB´s. Die Bekanntgabe erfolgt mit dem Verweis
auf jedem Schriftstück die AGB´s allgemein und
öffentlich auf unserer Web-Seite
www.innolase.de/AGB_SW_B6
einzusehen. Hat der Vertragspartner keine online Zugang
kann er dieses gegenüber innolase GmbH aufzeigen und die AGB´s in schriftlicher
Form anfordern.
Unser Vertragspartner
stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB´s durch ihn im Zweifel
von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des
Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungen
unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren
Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der
Vertragslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise
auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die
üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart
werden.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote sind,
vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung, immer freibleibend und zeitlich begrenzt.
Ist im Angebot keine Bindefrist ausgewiesen beträgt
diese 30Tage ab Angebotsdatum. 2.2. Der zwischen
innolase GmbH und den Käufer geschlossene
Vertrag/Bestellung wird mit Unterschrift des Käufers verbindlich. 2.2. Technische
Änderungen die der Weiterentwicklung eines Produktes dienen, sowie Änderungen
an Form, Farbe und/oder
Gewicht, bleiben sie im Rahmen des Zumutbaren, sind sie zu
akzeptieren. 2.3 Der Vertrag/Bestellung gilt erst mit
Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch innolase GmbH, oder durch
Auslieferung und Übergabe der Ware, als geschlossen.
3. Preise
3.1. Alle von innolase GmbH
genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich
vermerkt, exklusive Umsatzsteuer. Ist die MwSt nicht gesondert ausgewiesen,
wird sie dem ausgewiesenen Preis immer hinzugerechnet. 3.2. Bei Lieferzeiten von mehr
als 3 Monaten behalten wir uns vor, die am Tage der Lieferung
gültigen Preise zu berechnen. 3.2 Innolase GmbH ist berechtigt im Rahmen von
Aktionen die Preise entsprechend anzupassen.
4. Zahlung (Fälligkeit,
Teilzahlung, Skonto)
4.1. Soweit nicht anderweitige
Vereinbarungen getroffen wurden, ist der aus der Auftragsbestätigung
ersichtliche Kaufpreis inkl. MwSt mit Lieferung des
Kaufgegenstandes fällig. Zusatzkosten die nicht im
Kaufpreis enthalten sind, sind vor der Lieferung
gesondert aufzuführen. 4.2. Auslandsgeschäfte bei
denen sich der Wohnsitz des Kunden oder der der
Transferbank des Kunden nicht in der Europäischen Gemeinschft befindet
oder/und der Kunde gegenüber innolase GmbH nicht bekannt ist, behält innolase
GmbH sich das
Recht vor, den Kaufpreis vor Lieferung des Kaufgegenstandes
zu verlangen (Vorkasse). Der Bestell-/ bzw. Lieferprozess beginnt
erst mit der Feststellung des Zahlungseinganges auf eines der
Geschäftskonten der innolase GmbH. Der Kaufpreis ist
immer inkl. der MwSt zu entrichten. Bei Ausfuhr der Ware
ins Ausland kann sich der Käufer die MwSt vom Zoll
erstatten lassen. innolase gmbH ist nicht berechtigt die
MwSt zu erstatten. 4.2. innolase GmbH
behält sich das Recht vor, im Falle des Zahlungsverzuges des
Kunden, Lieferungen und / oder Serviceleistungen bis zur
vollständigen Bezahlung etwaiger offener Forderungen
zurückzubehalten, Verzugszinsen sowie den Ersatz weiterer, dem
Verwender infolge des Verzuges entstandener Schäden zu
verlangen. 4.3. Der
Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben,
wenn ein
Gegenanspruch aus dem selben Vertragsverhältnis besteht. 4.4. Selbst bei unverschuldetem
Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen
in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz
jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche
auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht
beeinträchtigt. 4.5. Der Kunde hat nicht das Recht den Kaufpreis
eigenmächtig durch Abzug von Skonto zu mindern. Eine
Teilzahlung erfordert eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit
innolase GmbH. Eine Finanzierungbegehren über eine Bank oder
Leasingunternehmen obliegt ausschließlich dem Kunden.
5. Kaufvertrag/ Lieferbedingungen
5.1. Die von uns angegeben
Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich. Lieferverzögerungen,
aus welchen Gründen auch immer, hin bis zu einem Zeitraum von 12
Wochen ab Auftragsbestätigung berechtigen den Käufer nicht zum
Rücktritt vom Kaufvertrag. Kaufverträge zwischen innolase GmbH und dem
Kunden können, wenn vom Kunden unterschrieben, im
Original sowie per FAX oder gescannt per EMail an
innolase GmbH weitergeleitet werden. Ein per FAX oder
gescannter Auftrag/EMail der durch den Kunden mit
Kundenunterschrift an innolase GmbH geschickt wurde ist
rechtsverbindlich und wird angenommen. 5.2. Lieferfristen laufen ab
dem Datum unserer Auftragsbestätigung. 5.3. innolase ist zur
Teillieferung und Verrechnung berechtigt. In der
Auftragsbestätigung ist der Ort an den zu liefern ist
angegeben. Die Ware wird in handelsüblicher und für
den normalen Versand geeigneter Verpackung geliefert. Im Falle des
Annahmeverzugs trägt der Kunde alle hiermit verbundenen
Kosten, insbesondere Lager- Transport- und Arbeitszeitkosten. Auf Grund
vorzunehmender Qualitäts-/Beschädigungs- und
Vollständigkeitsüberprüfungen werden alle
Herstellerverpackungen von innolase GmbH geöffnet. Eine,
bei Auslieferung durch innolase GmbH, offene Herstellerverpackung stellt keinen Kaufpreisminderungsgrund
dar. 5.4. Mangels entgegenstehender
Vereinbarung behält sich innolase die Wahl des Transportweges
sowie des Transportmittels vor. Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab
Lager sowie auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde trägt
auch das Transportrisiko, wenn auch die Versandkosten im Rahmen der Vertrages ausnahmsweise von
innolase GmbH getragen werden. 5.5 Bei
Auslandsgeschäften, Lieferort auserhalb Deutschlands, gilt der
Kaufpreis ab Firmensitz innolase GmbH Deutschland. Der Transport der
Ware zum Kunden erfolgt durch Abholung durch den Kunden oder
Lieferung per Spediteur. Übernimmt innolase GmbH die
Auslieferung über einen autorisierten Spediteur, trägt der Kunde
das Transportrisiko sowie alle Transportkosten und Transportnebenkosten (Zoll
usw.). Gleiches gilt wenn der Kunde einen Spediteur mit
der Abholung der Ware bei innolase gmbH beauftragt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. innolase GmbH behält
sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor. 6.2. Der Kunde ist
verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde dies auf eigene
Kosten regelmäßig durchzuführen. Ebenso verpflichtet
sich der Kunde, jeden Wechsel des Wohn- bzw. Geschäftssitzes
innolase mitzuteilen. 6.3. Der Kunde verpflichtet
sich, innolase GmbH einen Zugriff Dritter auf die Eigentums-vorbehaltsware,
etwa im Falle einer Pfändung, so wie etwaige
Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware
unverzüglich mitzuteilen. 6.4. innolase GmbH ist berechtigt
bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 6.3 dieser
Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen. 6.5. Eine
Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn
uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw.
der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des
Käufers bekannt gegeben wurde und wir der
Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung
gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und wir sind
jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu
verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen
unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen
unserer Forderungen zugerechnet, die nicht durch einen
Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind. 6.6. Weder die Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes noch die Pfändung des
Liefergegenstandes durch innolase gelten als Rücktritt vom
Vertrag.
7. Versicherung
7.1. Stellt innolase GmbH dem Kunden
Ware zur Verfügung (Demo, Lieferüberbrückung), so hat der Kunde diese mit ausreichendem
Versicherungsschutz zu versehen, sodass auf jeden Fall bei
Beschädigung der Ware, Diebstahl, Blitzschlag, Wasser, Überspannung oder
andere Schadensereignisse in den Räumlichkeiten des
Kunden die Ware
vollumfänglich versichert ist. Das gilt auch für Ware, die an den Kunden
verkauft und noch nicht vollständig bezahlt wurde. Tritt eines der
vorgenannten Ereignisse ein und der Kunde ist nicht
versichert haftet er vollumfänglich zum Neuwert für den
Schaden. 7.2. Der Kunde tritt
sämtliche Ansprüche aus Versicherungsleistungen im
Zusammenhang mit der von innolase GmbH gelieferter Ware an uns ab. innolase GmbH
nimmt diese Abtretung an.
8. Garantie und
Gewährleistung
8.1. Der Geltungsbereich der
Gewährleistung erstreckt sich auf Deutschland und dem
eropäischen Ausland. Ist der Kunde Unternehmer,
entscheidet innolase GmbH im Rahmen der Nacherfüllung ob
der aufgezeigte Mangel an der
Ware durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessenen Zeit behoben wird. Alle Artikel und
Produkte, welche in einer Rechnung/Auftragsbestätigung mit
einem Einzelpreis gesondert aufgeführt sind, gelten als
eigenständige Sache, auf die etwaige
Gewährleistungsrechte gesondert Anwendung finden. 8.2. Schlägt die
Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer
nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein
Rücktrittsrecht zu.
8.3. Der Kunde muss innolase
GmbH
offensichtliche Mängel unverzüglich,
spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab
Empfang der Ware, schriftlich anzeigen; andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den
Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst,
für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und
für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 8.4. Bei Beanstandungen, bei
denen sich nach Prüfung kein von innolase GmbH zu vertretender
Mangel ergibt, oder solchen, die auf Bedienungsfehlern oder
unsachgemäßer Behandlung des Kunden beruhen, ist der
Kunde verpflichtet, sämtliche Kosten innolase GmbH die aufgrund der
Überprüfung der behaupteten Mängel
entstanden sind, zu erstatten. 8.5. Will der Kunde wegen eines
Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen eines Mangels zu. Will der Kunde nach
gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware
beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert
der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn innolase GmbH die
Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. 8.6. Die
Gewährleistungsfrist beträgt auf die Basiseinheit ein Jahr, sprich 12
Monate ab Lieferung der Ware. Verschleiß- sowie bewegliche Ausstattungen
insbesondere Handstücke und Tips, die
je nach Intensität und Art der Nutzung einer
erhöhtem Gefahrenrisiko als auch einer beschleunigten Abnutzung unterliegen,
sind von der Gewährleistungspflicht ausgeschlossen. Auf
keinen Fall haftet innolase GmbH aus der Gewährleistung
für mittelbare , konkrete, zufällige Schäden oder
Folgeschäden aus einem vorrangegangenen oder
eingetrtenen Ereignis. 8.7. Handelt es sich bei den
Liefergegenständen um gebrauchte Waren oder Vorführwaren
und werden diese ausdrücklich als gebrauchte
Gegenstände, Vorführwaren oder Demo-Geräte ausgewiesen,
so ist die Gewährleistung ausgeschlossen. innolase GmbH
haftet nicht für evtl. zu erwartende
Fehlfunktionen bzw. Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit durch
Abnutzung oder Alterung.
Ein Anspruch auf Austausch oder Nachlieferung wird ausgeschlossen. Aktionswaren die im Rahmen
von Sonderverkaufsaktionen mit Sonderpreisen verkauft werden, sind in der
Regel Neuwaren aus Lagerbeständen. Die
herstellerseitigen Warenverpackungen werden durch innolase GmbH
gelegentlich geöffnet und die Geräte im Rahmen der
Qualitätssicherung in Betrieb
genommen. Die Qulitätsprüfung stellt keinen
Minderungsgrund der Ware dar, es bleibt Neuware. 8.8. Als Beschaffenheit der
Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des
Herstellers als vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen, Waren- und
Anschauungsmuster oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine
vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 8.9. Garantien im Rechtssinne
erhält der Kunde durch innolase GmbH nicht. Herstellergarantien
bleiben hiervon unberührt. Für medizintechnische
Geräte gelten weiter die Bestimmungen des § 7 MPG, § 7 MPBetreibV und MedGV. 8.10 Gerechtfertigte
Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des
gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles, des Rechnungsbetrages.
9. Haftungsbeschränkungen
9.1
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet innolase GmbH nur
bei
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei
Personenschäden und nach Maßgabe des
Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vor vertragliche und außervertragliche Haftung
innolase´s auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt,
wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen bzw.
gesetzlichen Vertreters innolase GmbH gilt. 9.1.2 Soweit
vertragswesentliche Pflichten nicht grob fahrlässig oder
vorsätzlich verletzt werden, ist die Haftung des Anwenders
für eingetretene Schäden (auch mittelbare
Schäden) auf die bei Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren
durchschnittliche Schäden und der Höhe nach auf den
Auftragswert pro Schadensfall und Serie zusammenhängender
Schäden beschränkt. Alle weitergehende
Rechte und Ansprüche, unabhängig vom Rechtsgrund sind
ausgeschlossen. Insbesondere der Ersatz mittelbarer Schäden
wie beispielsweise entgangener Gewinn. 9.1.3 Eine Haftung ist insoweit
ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch Vornahme zumutbarer
Schadens mindernder Maßnahmen durch den Kunden hätte
verhindert werden können. 9.2. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des
Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei innolase zurechenbare
Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des
Lebens des Kunden. 9.3.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels
verjähren nach einem Jahr ab Auslieferung der Ware.
9.4. Der Kunde
betreibt die ihm durch innolase GmbH gelieferten
Produkte ausschließlich auf eigenes Risiko. Die gelieferten Produkte
entsprechen den gesetzlichen Vorgaben des MPG (Medizin
Produkte Gesetz), sind durch den Hersteller nach ISO
zertifiziert und tragen das CE Konformitätszeichen. Die
Produkte erfüllen die gesetzlichen Vorgaben/Zulassungen
für das in den Verkehr bringen von Waren in die
europäische Handelszone. Der Kunde ist verpflichtet,
alle ihm obliegenden mit dem erworbenen Produkt in
Verbindung zu bringenden Sicherheitsvorgaben, was die
Anwendung und Nutzung des Produktes betrifft, zu
jedem Zeitpunkt einzuhalten und sichzustellen. Insbesondere sei hier
auf das Wissen und die Kentnisse im Umgang mit
Medizinprodukten verwiesen, die aus der Fachkompetenz
des Anwenders/Betreibers hervorgeht. Die erforderliche Fachkompetenz
muß auf verlangen durch den Anwender/Betreiber
nachgewiesen werden. Handelt es sich bei der gelieferten
Ware um ein Medizinprodukt gilt das/die MPG, MedGV,MPBetreibV. Innolase gmbH ist
nicht autorisiert die fachliche Kompetenz eines
Kunden/Anwenders zu prüfen oder ihm diese zukommen zu
lassen. Sollte sich herausstellen, dass der
Anwender/Betreiber nicht die erforderliche Fachkompetenz
zum Betreiben des erworbenen Produktes hat und ihm ein
weiter Betrieb untersagt wird, ist innolase GmbH nicht
verpflichtet die Waren gegen Erstattung des Kaufpreises
zurück zu nehmen. Die Produkteinweisung im Rahmen der Auslieferung
und Aufstellung durch
innolase GmbH dient ausschließlich der Handhabung des
Produktes. Etweige Schäden an Personen oder
Gegenstände die durch unsachgemäße Anwendung oder
Nutzung des Produktes durch den Anwender/Betreiber/Kunden
entstehen unterliegen nicht der Haftung der innolase GmbH.
Schadensersatzansprüche auf Grund unsachgemäßer oder
falscher
Anwendung/Nutzung oder generell schon der Gebrauch und
die Anwendung des Produktes sind gegenüber
innolase gmbH ausgeschlossen.
10. Formvorschriften
10.1. Sämtliche
Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen,
Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Schriftform, somit auch der
Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur. 10.2. Kundendaten unterliegen
im Rahmen der Auftragsabwicklung der elektronischen Datenverarbeitung. innolase GmbH wird bei
Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes beachten.
11. Rechtswahl
11.1. Es gilt Deutsches Recht.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie sonstiges internationales
Recht finden keine Anwendung.
12. Gerichtsstandvereinbarung
12.1. Zur Entscheidung
aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist
das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige
Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht,
auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners
zu klagen.